Verkehrsinstitut & Fahrschule
Dehler-Peucker GmbH
Proviantstraße 34
85049 Ingolstadt
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Allgemeine Information zum EU-Berufskraftfahrer (nach BKrFQG)
Basiswissen für alle Kraftfahrer - Hier die Antworten!
- Rechtsgrundlagen für die Qualifikation
- Anwendungsbereich
- Ziele der EU-Richtlinie
- Besitzstand
- Ausnahmen
- Grundqualifikation
- Erstausbildung zum/zur Berufskraftfahrer/in - Grundqualifikation
- Prüfung der Grundqualifikation
- Ausbildungs- und Prüfungsort
- Weiterbildung
- Nachweis Grundqualifikation und Weiterbildung
Rechtsgrundlagen für die Qualifikation
- Richtlinie 2003/59 EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 15.07.2003
- Berufskraftfahrer-Qualifizierungs-Gesetz (BKrFQG) vom 14.08.2006
- Berufskraftfahrer-Qualifizierungs-Verordung (BKrFQV) vom 22.08.2006
Das neue Berufskraftfahrer-Qualifizierungs-Gesetz schreibt vor:
Zusätzlich zum jeweiligen Führerschein muss der Fahrer Nachweis führen über die
- Grundqualifikation
- Weiterbildung
Anwendungsbereich
- ab 3,5 t (auch Werksverkehr und Transporthilfstätigkeiten)
- Fahrzeuge über 3,5 t zGG im Güterkraftverkehr (C1/C1E/C/CE)
- Fahrzeuge mit mehr als 8 Fahrgastplätzen im Personenverkehr (D1/D1E/D/DE)
Fahrer ist
- deutscher Staatsangehöriger
- Staatsangehöriger eines EU- oder EWG Mitgliedstaates
- Staatsangehöriger eines Drittstaates, wird aber von einem Unternehmen mit Sitz in der EU oder des EWR beschäftigt.
Ziele der EU-Richtlinie
… und deren Umsetzung ist eine Verbesserung der Verkehrssicherheit sowie der
Sicherheit der Fahrer.
Der Gesetzgeber erhofft sich durch die verpflichtende Qualifizierung die Entwicklung
eines defensiven Fahrstils sowie eines rationellen Kraftstoffverbrauchs.
- die Vermittlung von Kenntnissen bei Verhalten in Notfällen
- die Vermittlung von Fähigkeiten, ein Fahrzeug unter Beachtung der Sicherheitsregeln und des ordnungsgemäßen Einsatz des Fahrzeugs zu beladen
- die Fähigkeit, die Bequemlichkeit und Sicherheit der Fahrgäste zu gewährleisten,
- die Fähigkeit, physischen Gefahren vorzubeugen und Notfallsituationen richtig zu beurteilen
- Präventionsmaßnahmen gegen Menschenhandel, illegale Einwanderung und Kriminalität
Besitzstand
Nachweis über die Grundqualifikation ist nicht erforderlich, wenn
- Fahrerlaubnis Klasse C1, C1E, C, CE vor dem 10.09.2009
- Fahrerlaubnis Klasse D1, D1E, D, DE vor dem 10.09.2008
erworben wurde.
Ausnahmen
Kraftfahrzeuge
- Bis 45 km/h bbH
- Bundeswehr
- NATO-Staaten
- Polizei des Bundes und der Länder
- Zolldienst
- Zivil- und Katastrophenschutz
- Feuerwehr
- zur Notfallrettung der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste
Fahrten
- im Rahmen der technischen Entwicklung oder Untersuchung
- zu Reparatur- oder Wartungszwecken
- im BE-Verfahren, bei HU oder AU
- mit neuen oder umgebauten noch nicht in Betrieb genommenen Fahrzeugen
- zur Beförderung von Material oder Ausrüstung, das der Fahrer zur Ausübung
des Berufs verwendet, sofern es sich beim Führen des Kfz nicht um die Hauptbeschäftigung handelt.
Grundqualifikation
Wird erworben durch:
- Erfolgreiche Ablegung eine theoretischen und praktischen Prüfung bei der
IHK (§4 Abs.1 Nr. BKrFQG) - Abschluss einer Berufsausbildung in den Ausbildungsberufen § 4 Abs. 1 Nr. 3 BKrFQG)
- Berufskraftfahrer
- Fachkraft im Fahrbetrieb
- Anerkannter Ausbildungsberuf mit vergleichbaren Fertigkeiten und Kenntnissen
Erstausbildung zum/zur Berufskraftfahrer/in - Grundqualifikation
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
Ausbildungsort:
- Betrieb
3 – 4 Tage die Woche,
berufspraktische Ausbildung - Berufsschule
1 – 2 Tage/Woche oder 12 Wochen im Jahr
Blockunterricht
Fachspezifische und allgemeinbildende Ausbildung - Fahrschule
Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse C/CE (D/DE)
Prüfung der Grundqualifikation
Besondere Anforderung:
medizinische Eignung als Kraftfahrer/in im nationalen / internationalen Güterverkehr (Personalverkehr)
Prüfung:
Zwischenprüfung nach 18 Monaten
Abschlussprüfung am Ende der Ausbildung (Kein Vorbereitungsunterricht vorgeschrieben)
18-jährige Führerscheinbesitzer/innen der Klasse C1, C1E, C oder CE (D1, D1E, D, DE) können mit bestandener IHK Prüfung im Güter/Personenkraftverkehr eingesetzt werden. Diese Prüfung besteht aus einem theoretischen und einen praktischen Teil
Prüfung:
- 240 min. Theorie
- 120 min. Praxis
- Fahrprüfung
- 30 min. Praxisteil
- 60 min. Bewältigung kritischer Fahrsituationen
= 450 min = 7.5 Std.
Beschleunigte Grundqualifikation
Beschleunigte Grundqualifikation
21-jährige Neueinsteiger/innen mit oder ohne Führerschein der Klasse C oder CE (D/DE) bzw. 18-jährige Neueinsteiger/innen mit oder ohne Führerschein der Klasse C1 oder C1E (D1/D1E) erwerben die Grundqualifikation durch die Teilnahme an einer Schulung (140 Stunden) bei einer anerkannten Ausbildungsstelle. Der Abschluss erfolgt
mit einer IHK-Prüfung.

Beschleunigte Grundqualifikation:
140 Std. Schulung davon anteilmäßig
10 Std. Fahrtraining unter Aufsicht
90 min. Schriftliche Prüfung

Ausbildungs- und Prüfungsort
Grundqualifikation muss in Deutschland erworben werden, wenn der Fahrer
-
ordentlichen Wohnsitz in Deutschland hat
-
in Deutschland erteilt bekam:
Arbeitsgenehmigung EU hat
Aufenthaltstitel mit Erlaubnis der Erwerbstätigkeit hat
Weiterbildung muss abgeschlossen werden
- in Deutschland
- EU- oder EWR-Staat, in dem der Fahrer beschäftigt ist
Weiterbildung
Jeder FahrerJeder Fahrer, der
- Fahrzeuge über 3,5 t zGG im Güterkraftverkehr (C1/C1E/C/CE)
- Fahrzeuge mit mehr als 8 Fahrgastplätzen im Personenverkehr (D1/D1E/D/DE)
muss innerhalb von 5 Jahren mindestens 35 Stunden zu je 60Minuten Weiterbildung nachweisen.
Die Weiterbildung muss alle Themengebiete abdecken. Dabei ist besonders
Gewicht auf die Verkehrssicherheit und den sparsamen
Kraftstoffverbrauch zu legen.
Die Weiterbildung darf in Einheiten von mindestens 7 Stunden aufgeteilt werden.
Alle Pflichtschulungen können bei uns absolviert und bestätigt werden.
Nachweis Grundqualifikation und Weiterbildung
Beispiel:
Grundqualifikation und Weiterbildung werden, wenn ein deutscher
Führerschein vorhanden ist, durch Eintrag der Schlüsselzahl
95 in Feld 12 nachgewiesen.
Die Weiterbildung für Klasse D muss bis 2013 erfolgen.
Der Eintrag in den Führerschein bis 2015.
Die Weiterbildung für Klasse C muss bis 2014 erfolgen.
Der Eintrag in den Führerschein bis 2016.