Schulungen - EU-Berufskraftfahrerausbildung 2003/59

Allgemeine Information zum EU-Berufskraftfahrer (nach BKrFQG)

Basiswissen für alle Kraftfahrer - Hier die Antworten!

Rechtsgrundlagen für die Qualifikation

  • Richtlinie 2003/59 EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 15.07.2003
  • Berufskraftfahrer-Qualifizierungs-Gesetz (BKrFQG) vom 14.08.2006
  • Berufskraftfahrer-Qualifizierungs-Verordung (BKrFQV) vom 22.08.2006

Das neue Berufskraftfahrer-Qualifizierungs-Gesetz schreibt vor:

Zusätzlich zum jeweiligen Führerschein muss der Fahrer Nachweis führen über die

  • Grundqualifikation
  • Weiterbildung

Anwendungsbereich

  • ab 3,5 t (auch Werksverkehr und Transporthilfstätigkeiten)
  • Fahrzeuge über 3,5 t zGG im Güterkraftverkehr (C1/C1E/C/CE)
  • Fahrzeuge mit mehr als 8 Fahrgastplätzen im Personenverkehr (D1/D1E/D/DE)

Fahrer ist

  • deutscher Staatsangehöriger
  • Staatsangehöriger eines EU- oder EWG Mitgliedstaates
  • Staatsangehöriger eines Drittstaates, wird aber von einem Unternehmen mit Sitz in der EU oder des EWR beschäftigt.

Ziele der EU-Richtlinie

… und deren Umsetzung ist eine Verbesserung der Verkehrssicherheit sowie der

Sicherheit der Fahrer.

Der Gesetzgeber erhofft sich durch die verpflichtende Qualifizierung die Entwicklung

eines defensiven Fahrstils sowie eines rationellen Kraftstoffverbrauchs.

  • die Vermittlung von Kenntnissen bei Verhalten in Notfällen
  • die Vermittlung von Fähigkeiten, ein Fahrzeug unter Beachtung der Sicherheitsregeln und des ordnungsgemäßen Einsatz des Fahrzeugs zu beladen
  • die Fähigkeit, die Bequemlichkeit und Sicherheit der Fahrgäste zu gewährleisten,
  • die Fähigkeit, physischen Gefahren vorzubeugen und Notfallsituationen richtig zu beurteilen
  • Präventionsmaßnahmen gegen Menschenhandel, illegale Einwanderung und Kriminalität

Besitzstand

Nachweis über die Grundqualifikation ist nicht erforderlich, wenn

  • Fahrerlaubnis Klasse C1, C1E, C, CE vor dem 10.09.2009
  • Fahrerlaubnis Klasse D1, D1E, D, DE vor dem 10.09.2008

erworben wurde.

Ausnahmen

Kraftfahrzeuge

  • Bis 45 km/h bbH
  • Bundeswehr
  • NATO-Staaten
  • Polizei des Bundes und der Länder
  • Zolldienst
  • Zivil- und Katastrophenschutz
  • Feuerwehr
  • zur Notfallrettung der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste

Fahrten

  • im Rahmen der technischen Entwicklung oder Untersuchung
  • zu Reparatur- oder Wartungszwecken
  • im BE-Verfahren, bei HU oder AU
  • mit neuen oder umgebauten noch nicht in Betrieb genommenen Fahrzeugen 
  • zur Beförderung von Material oder Ausrüstung, das der Fahrer zur Ausübung

des Berufs verwendet, sofern es sich beim Führen des Kfz nicht um die Hauptbeschäftigung handelt.

Grundqualifikation

Wird erworben durch:

  • Erfolgreiche Ablegung eine theoretischen und praktischen Prüfung bei der
    IHK (§4 Abs.1 Nr. BKrFQG)
  • Abschluss einer Berufsausbildung in den Ausbildungsberufen § 4 Abs. 1 Nr. 3 BKrFQG)
    • Berufskraftfahrer
    • Fachkraft im Fahrbetrieb
    • Anerkannter Ausbildungsberuf mit vergleichbaren Fertigkeiten und Kenntnissen

Erstausbildung zum/zur Berufskraftfahrer/in - Grundqualifikation

Ausbildungsdauer: 3 Jahre

Ausbildungsort:

  1. Betrieb
    3 – 4 Tage  die Woche,
    berufspraktische Ausbildung
  2. Berufsschule
    1 – 2 Tage/Woche oder 12 Wochen im Jahr
    Blockunterricht
    Fachspezifische und allgemeinbildende Ausbildung
  3. Fahrschule
    Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse C/CE (D/DE)

Prüfung der Grundqualifikation

Besondere Anforderung:

medizinische Eignung als Kraftfahrer/in im nationalen / internationalen Güterverkehr (Personalverkehr)

Prüfung:

Zwischenprüfung nach 18 Monaten
Abschlussprüfung am Ende der Ausbildung (Kein Vorbereitungsunterricht vorgeschrieben)

18-jährige Führerscheinbesitzer/innen der Klasse C1, C1E, C oder CE (D1, D1E, D, DE) können mit bestandener IHK Prüfung im Güter/Personenkraftverkehr eingesetzt werden. Diese Prüfung besteht aus einem theoretischen und einen praktischen Teil

Prüfung:

  • 240 min. Theorie
  • 120 min. Praxis
  •               Fahrprüfung
  •   30 min. Praxisteil
  •   60 min. Bewältigung kritischer Fahrsituationen

= 450 min =  7.5 Std.

Beschleunigte Grundqualifikation

Beschleunigte Grundqualifikation

21-jährige Neueinsteiger/innen mit oder ohne Führerschein der Klasse C oder CE (D/DE) bzw. 18-jährige Neueinsteiger/innen mit oder ohne Führerschein der Klasse C1 oder C1E (D1/D1E) erwerben die Grundqualifikation durch die Teilnahme an einer Schulung (140 Stunden) bei einer anerkannten Ausbildungsstelle. Der Abschluss erfolgt

mit einer IHK-Prüfung.

Tabelle

Beschleunigte Grundqualifikation:

140 Std. Schulung davon anteilmäßig

10 Std. Fahrtraining unter Aufsicht

90 min. Schriftliche Prüfung

Tabelle

 

Ausbildungs- und Prüfungsort

Grundqualifikation muss in Deutschland erworben werden, wenn der Fahrer

  • ordentlichen Wohnsitz in Deutschland hat  

  • in Deutschland erteilt bekam:
    Arbeitsgenehmigung EU hat
    Aufenthaltstitel mit Erlaubnis der Erwerbstätigkeit hat

Weiterbildung muss abgeschlossen werden

  • in Deutschland
  • EU- oder EWR-Staat, in dem der Fahrer beschäftigt ist

Weiterbildung

Jeder FahrerJeder Fahrer, der

  • Fahrzeuge über 3,5 t zGG im Güterkraftverkehr (C1/C1E/C/CE)
  • Fahrzeuge mit mehr als 8 Fahrgastplätzen im Personenverkehr (D1/D1E/D/DE)

muss innerhalb von 5 Jahren mindestens 35 Stunden zu je 60Minuten Weiterbildung nachweisen.


Die Weiterbildung muss alle Themengebiete abdecken. Dabei ist besonders Gewicht auf die Verkehrssicherheit und den sparsamen Kraftstoffverbrauch zu legen.

Die Weiterbildung darf in Einheiten von mindestens 7 Stunden aufgeteilt werden.

Alle Pflichtschulungen können bei uns absolviert und bestätigt werden.

 

Nachweis Grundqualifikation und Weiterbildung

Beispiel:
Grundqualifikation und Weiterbildung werden, wenn ein deutscher Führerschein vorhanden ist, durch Eintrag der Schlüsselzahl 95 in Feld 12 nachgewiesen.

 

Die Weiterbildung für Klasse D muss bis 2013 erfolgen.
Der Eintrag in den Führerschein bis 2015.

Die Weiterbildung für Klasse C muss bis 2014 erfolgen.
Der Eintrag in den Führerschein bis 2016.