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BKF Weiterbildung in Ingolstadt werde jetzt EU Berufskraftfahrer!

Als EU-Berufskraftfahrer stehen Dir viele interessante berufliche Möglichkeiten offen. Starte jetzt durch und melde Dich für eine BKF-Weiterbildung in unserer Fahrschule in Ingolstadt an! Unsere erfahrenen Fahrlehrer sind genau die richtigen Ansprechpartner und bieten Dir eine den aktuellsten Bestimmungen entsprechende Ausbildung.

Bei uns macht Lernen Spaß!

Die einzelnen Module im Überblick
Eine BKF-Weiterbildung in unserer Fahrschule in Ingolstadt setzt sich aus 5 Modulen mit verschiedenen Themenschwerpunkten zusammen:

Block 1: Eco-Training
Block 2: Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
Block 3: Verhalten in Notfällen
Block 4: (Sozial-)Vorschriften
Block 5: Ladungssicherung

Die Module gelten für LKW- sowie Busführerscheine und sind für jeden geeignet.

Flexible BKF-Weiterbildung – für Neueinsteiger und fortgeschrittene Fahrer

Ein Mal in der Woche finden die Unterrichtsstunden statt, meistens samstags. Die Termine können aber auch flexibel gelegt werden. Bitte sprich uns dazu einfach an.

Der Einstieg ist jederzeit möglich. Wir bieten zum Beispiel die Möglichkeit einer großen beschleunigten Grundausbildung. Für alle Neueinsteiger sind 140 Unterrichtsstunden vorgeschrieben.

Hier geht es zu den Terminen: www.dehler-peucker.de/termine-fahrschule

Du möchtest EU-Berufskraftfahrer werden oder hast Fragen zu unserem Angebot? Dann freuen wir uns auf Deine Anfrage! Wir beraten Dich gerne ausführlich und individuell.

Rechtsgrundlagen für die Qualifikation

  • Richtlinie 2003/59 EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 15.07.2003
  • Berufskraftfahrer-Qualifizierungs-Gesetz (BKrFQG) vom 14.08.2006
  • Berufskraftfahrer-Qualifizierungs-Verordung (BKrFQV) vom 22.08.2006

Das neue Berufskraftfahrer-Qualifizierungs-Gesetz schreibt vor:

  • Zusätzlich zum jeweiligen Führerschein muss der Fahrer Nachweis führen über die

    • Grundqualifikation
  • Weiterbildung

Anwendungsbereich

  • ab 3,5 t (auch Werksverkehr und Transporthilfstätigkeiten)
  • Fahrzeuge über 3,5 t zGG im Güterkraftverkehr (C1/C1E/C/CE)
  • Fahrzeuge mit mehr als 8 Fahrgastplätzen im Personenverkehr (D1/D1E/D/DE)

Fahrer ist:

  • deutscher Staatsangehöriger
  • Staatsangehöriger eines EU- oder EWG Mitgliedstaates
  • Staatsangehöriger eines Drittstaates, wird aber von einem Unternehmen mit Sitz in der EU oder des EWR beschäftigt.

Ziele der EU-Richtlinie

… und deren Umsetzung ist eine Verbesserung der Verkehrssicherheit sowie der Sicherheit der Fahrer.

Der Gesetzgeber erhofft sich durch die verpflichtende Qualifizierung die Entwicklung eines defensiven Fahrstils sowie eines rationellen Kraftstoffverbrauchs.

  • die Vermittlung von Kenntnissen bei Verhalten in Notfällen
  • die Vermittlung von Fähigkeiten, ein Fahrzeug unter Beachtung der Sicherheitsregeln und des ordnungsgemäßen Einsatz des Fahrzeugs zu beladen
  • die Fähigkeit, die Bequemlichkeit und Sicherheit der Fahrgäste zu gewährleisten,
  • die Fähigkeit, physischen Gefahren vorzubeugen und Notfallsituationen richtig zu beurteilen
  • Präventionsmaßnahmen gegen Menschenhandel, illegale Einwanderung und Kriminalität

Besitzstand

Nachweis über die Grundqualifikation ist nicht erforderlich, wenn

  • Fahrerlaubnis Klasse C1, C1E, C, CE vor dem 10.09.2009
  • Fahrerlaubnis Klasse D1, D1E, D, DE vor dem 10.09.2008 erworben wurde.

Ausnahmen

Kraftfahrzeuge

  • Bis 45 km/h bbH
  • Bundeswehr
  • NATO-Staaten
  • Polizei des Bundes und der Länder
  • Zolldienst
  • Zivil- und Katastrophenschutz
  • Feuerwehr
  • zur Notfallrettung der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste
  • im Rahmen der technischen Entwicklung oder Untersuchung
  • zu Reparatur- oder Wartungszwecken
  • im BE-Verfahren, bei HU oder AU
  • mit neuen oder umgebauten noch nicht in Betrieb genommenen Fahrzeugen
  • zur Beförderung von Material oder Ausrüstung, das der Fahrer zur Ausübung des Berufs verwendet, sofern es sich beim Führen des Kfz nicht um die Hauptbeschäftigung handelt.

Grundqualifikation

Wird erworben durch:

  • Erfolgreiche Ablegung eine theoretischen und praktischen Prüfung bei der
    IHK (§4 Abs.1 Nr. BKrFQG)
  • Abschluss einer Berufsausbildung in den Ausbildungsberufen § 4 Abs. 1 Nr. 3 BKrFQG)
    • Berufskraftfahrer
    • Fachkraft im Fahrbetrieb
    • Anerkannter Ausbildungsberuf mit vergleichbaren Fertigkeiten und Kenntnissen

Erstausbildung zum/zur Berufskraftfahrer/in - Grundqualifikation

Ausbildungsdauer: 3 Jahre

Ausbildungsort:

  1. Betrieb 3 – 4 Tage die Woche, berufspraktische Ausbildung
  2. Berufsschule 1 – 2 Tage/Woche oder 12 Wochen im Jahr Blockunterricht Fachspezifische und allgemeinbildende Ausbildung
  3. Fahrschule Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse C/CE (D/DE)

Prüfung der Grundqualifikation

Besondere Anforderung:
medizinische Eignung als Kraftfahrer/in im nationalen / internationalen Güterverkehr (Personalverkehr)

Prüfung:
Zwischenprüfung nach 18 Monaten

Abschlussprüfung am Ende der Ausbildung (Kein Vorbereitungsunterricht vorgeschrieben)

18-jährige Führerscheinbesitzer/innen der Klasse C1, C1E, C oder CE (D1, D1E, D, DE) können mit bestandener IHK Prüfung im Güter/Personenkraftverkehr eingesetzt werden. Diese Prüfung besteht aus einem theoretischen und einen praktischen Teil

Prüfung:

  • 240 min. Theorie
  • 120 min. Praxis Fahrprüfung
  • 30 min. Praxisteil
  • 60 min. Bewältigung kritischer Fahrsituationen

= 450 min = 7.5 Std.

Beschleunigte Grundqualifikation

21-jährige Neueinsteiger/innen mit oder ohne Führerschein der Klasse C oder CE (D/DE) bzw. 18-jährige Neueinsteiger/innen mit oder ohne Führerschein der Klasse C1 oder C1E (D1/D1E) erwerben die Grundqualifikation durch die Teilnahme an einer Schulung (140 Stunden) bei einer anerkannten Ausbildungsstelle. Der Abschluss erfolgt mit einer IHK-Prüfung.

Beschleunigte Grundqualifikation:

140 Std. Schulung davon anteilmäßig

10 Std. Fahrtraining unter Aufsicht

90 min. Schriftliche Prüfung

Ausbildungs- und Prüfungsort

Grundqualifikation muss in Deutschland erworben werden, wenn der Fahrer

  • ordentlichen Wohnsitz in Deutschland hat
  • in Deutschland erteilt bekam:
    Arbeitsgenehmigung EU hat
    Aufenthaltstitel mit Erlaubnis der Erwerbstätigkeit hat

Weiterbildung muss abgeschlossen werden

  • in Deutschland
  • EU- oder EWR-Staat, in dem der Fahrer beschäftigt ist

Weiterbildung

Jeder Fahrer, der

  • Fahrzeuge über 3,5 t zGG im Güterkraftverkehr (C1/C1E/C/CE)
  • Fahrzeuge mit mehr als 8 Fahrgastplätzen im Personenverkehr (D1/D1E/D/DE)

muss innerhalb von 5 Jahren mindestens 35 Stunden zu je 60Minuten Weiterbildung nachweisen.

Die Weiterbildung muss alle Themengebiete abdecken. Dabei ist besonders Gewicht auf die Verkehrssicherheit und den sparsamen Kraftstoffverbrauch zu legen.

Die Weiterbildung darf in Einheiten von mindestens 7 Stunden aufgeteilt werden.

Alle Pflichtschulungen können bei uns absolviert und bestätigt werden.

Nachweis Grundqualifikation und Weiterbildung

Beispiel:
Grundqualifikation und Weiterbildung werden, wenn ein deutscher Führerschein vorhanden ist, durch Eintrag der Schlüsselzahl 95 in Feld 12 nachgewiesen.

  • Die Weiterbildung für Klasse D muss bis 2013 erfolgen.
    Der Eintrag in den Führerschein bis 2015.
  • Die Weiterbildung für Klasse C muss bis 2014 erfolgen.
    Der Eintrag in den Führerschein bis 2016.

Wir wünschen schöne Weihnachten...

Unser Fahrschul-Büro ist ab 23.12. geschlossen. In dringenden Fällen bitte

E-Mail an info@dehler-peucker oder info@fs-amann.de

>> ASF-Seminare können über das Anmeldeformular auf unserer Website angemeldet werden! (E-Mail: info@ko-stelle.de)

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Unser "Neuer" im Fuhrpark

Unser Fuhrpark hat sich erweitert und wir sind nun für eine Bus-Ausbildung zu jeder Zeit bereit. Der neue Neoplan ist ein Reisebus, in dem wir nicht nur klassische Ausbildungen machen, gerne kann jederzeit eine Schnupperstunde "Reisebus selbst fahren und erleben" vereinbart werden.

Ferner arbeiten wir auch mit den Agenturen zusammen, die einen Bus-Führerschein fördern und wir gute Kontakte zu Busfirmen im Umkreis haben.

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